Dolmetschen
Bei dieser Dolmetschtechnik wird der Redebeitrag nahezu in Echtzeit in die andere Sprache übertragen. Die Dolmetscher befinden sich dabei in einer schallisolierten Dolmetschkabine. Die Zuhörer empfangen die Verdolmetschung über Kopfhörer. Diese Art des Dolmetschens findet besonders bei Konferenzen und Kongressen Anwendung. Der äußert komplexe Vorgang erfordert viel Konzentration – daher sind Simultandolmetscher mindestens zu zweit im Einsatz und wechseln sich in der Regel alle 20 bis 30 Minuten ab.
Das Verhandlungs- oder auch Gesprächsdolmetschen ist eine Sonderform des Konsekutivdolmetschens. Hierbei werden kurze Texteinheiten eines Gesprächs zwischen zwei oder mehreren Parteien zeitversetzt in die andere Sprache übertragen.
Beim Konsekutivdolmetschen wird das Gesagte zeitversetzt in die Zielsprache gedolmetscht. Dolmetscher bedienen sich hierbei einer speziellen Notizentechnik und geben den Inhalt des Redebeitrags nach dem Vortrag des Originals wieder. Diese Dolmetschart kommt ohne technisches Equipment aus und wird vor allem für kleinere zweisprachige Veranstaltungen angewendet, zum Beispiel bei Meetings, Tischreden oder Werksführungen. Da die Redezeit durch das Konsekutivdolmetschen verdoppelt wird, muss insgesamt mehr Zeit eingeplant werden.
Bei dieser Sonderform des Simultandolmetschens wird einer Person das Gesagte zeitgleich in der Zielsprache zugeflüstert. Dabei kann für höchstens zwei Zuhörer gedolmetscht werden. Das Flüsterdolmetschen wird besonders bei bilateralen Gesprächen oder in Gerichtsverhandlungen eingesetzt.
Beim Remote Simultaneous Interpreting (RSI) befinden sich die Dolmetscher nicht am gleichen Ort wie Zuhörer und Redner. Sie arbeiten aus einem Dolmetsch-Hub heraus, nehmen über eine Videoplattform an der Sitzung teil und leisten so die Verdolmetschung für hybride oder digitale Veranstaltungen.
Ich übersetze Ihre Texte aus dem Niederländischen und Englischen ins Deutsche. Des Weiteren fertige ich als ermächtigte Übersetzerin für die niederländische und englische Sprache bestätigte Übersetzungen (umgangssprachlich auch beglaubigte Übersetzungen genannt) an – ganz egal, ob Abschlusszeugnis, Geburtsurkunde, Steuerbescheid oder Notarvertrag.
Ich überprüfe Ihre deutschen Texte sowie angefertigten Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen ins Deutsche sorgfältig auf Rechtschreibung und Grammatik und je nach Wunsch auch auf Terminologie und Idiomatik.