Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Angebot/Auftrag/Vertrag

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nina Krüger, nachfolgend „Dolmetscherin“ genannt, und ihren Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt.
  2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Dolmetscherin dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 2 Umfang des Dolmetschauftrags und Verschwiegenheitspflicht

  1. Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.
  2. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot/Vertrag/Auftrag geregelt sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten.
  3. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.
  4. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die Dolmetscherin mithilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge etc.) auf die Veranstaltung vorbereiten muss, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können.

    Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, der Dolmetscherin so bald wie möglich, spätestens jedoch 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen.

  2. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält die Dolmetscherin spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – auch nach Veranstaltungsende bei ihr verbleiben oder vernichtet werden kann.

  3. Der Dolmetscherin sind auch Filmeinspielungen 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht der Dolmetscherin

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung der Dolmetscherin nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann:

  1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, benötigt die Dolmetscherin beim Simultandolmetschen eine Dolmetschkabine. Ortsfeste Simultan-dolmetschkabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 2603 für ortsfeste bzw. DIN EN ISO 4043 für mobile Kabinen entsprechen. Es gelten des Weiteren ISO 20108 (Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen) und ISO 20109 (Simultandolmetschen – Ausstattung – Anforderungen). Die Dolmetscherin muss aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genutzte Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren ersetzt die direkte Sicht nicht. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet zu gewährleisten, dass die Dolmetscherin die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann.

  2. Videokonferenzen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dolmetscherin von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihr die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären.

  3. Bei Simultandolmetscheinsätzen sind mindestens 2 Dolmetscher erforderlich.

  4. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: je nach Komplexität des Themas 5 bis 7 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

  5. Bei einem Tageseinsatz, der 5 bis 7 Stunden dauert, sind der Dolmetscherin je nach Komplexität des Themas vormittags 20 Minuten, mittags mindestens 60 Minuten und nachmittags weitere 20 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

  6. Die Dolmetscherin ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn sie nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. Ihr Anspruch auf Honorar bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.

  2. Erbringt die Dolmetscherin ihre Leistungen, obwohl sie bei Leistungsbeginn nicht die in § 4 geregelten Arbeitsbedingungen vorfindet, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen. Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.

  3. Die Haftung der Dolmetscherin richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.

  4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Dolmetscherin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Dolmetscherin im selben Umfang.

§ 6 Vertragsänderungen

Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist sie bereit, nach besten Kräften und soweit ihr das billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Das Produkt der Dolmetschleistung ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag/Angebot/Auftrag etwas anderes vereinbart worden ist – ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.

  2. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Falls es die Parteien verabsäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung zu welchem Zweck auch immer nur mit schriftlicher Zustimmung der Dolmetscherin gestattet.

  3. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung, Übertragung mit Hilfe des Internets, Web-Streaming etc.) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 7 Abs. 2 dieser Bedingungen.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die Dolmetscherin dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach der Veranstaltung in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

  2. Bei einem Auftragsvolumen über 6.000,00 € werden mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages gilt § 8 Abs. 1 dieser AGB.

§ 9 Rücktritt vom Vertrag/Kündigung

  1. Tritt der Auftraggeber vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei
    a. Rücktritt bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25 %
    b. Rücktritt bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40 %
    c. Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %
    d. Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 100 %

der im Vertrag vereinbarten Honorare zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu entrichten. Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. bereits gebuchte Flugtickets der Dolmetscherin, Hotelbuchungen), die nicht mehr entschädigungslos storniert werden können, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

2. Die vorstehende Regelung gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber aus Gründen kündigt, die nicht in den Verantwortungsbereich der Dolmetscherin fallen.

§ 10 Höhere Gewalt

Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits bei der Dolmetscherin entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

§ 11 Datenschutzbestimmungen

  1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Dolmetscherin. Verantwortliche: Frau Nina Krüger, Schmiedstr. 44, 52499 Baesweiler, Deutschland, E-Mail: mail@ninakrueger.de, Tel, +49 (0)176 78746052.

  2. Der Auftraggeber der Dolmetscherin kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die Dolmetscherin eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Die Dolmetscherin erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. Die Dolmetscherin erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen:

    Anrede, Vorname, Nachname, gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) sowie weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.

    Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

  3. Die für die Auftragsabwicklung von der Dolmetscherin erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der Dolmetscherin an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.

  4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der Dolmetscherin oder an das zur Lieferung einer Übersetzung beauftragte Transportunternehmen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.

  5. Der Auftraggeber hat das Recht, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Dolmetscherin zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Dolmetscherin die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf; gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der Dolmetscherin verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen seine Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der Dolmetscherin erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
    gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
    gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
    gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die Dolmetscherin die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat; gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er der Dolmetscherin bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
    gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz der Dolmetscherin wenden.

  6. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.

  7. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: mail@ninakrueger.de

  8. Die Dolmetscherin hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die Dolmetscherin passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.

 

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